Läuse
Liebe Eltern!
Bei Kopfläusen in der Einrichting ist folgendes zu beachten:
Sie müssen den Befall Ihres Kindes in Schule und Hort melden!
Sie behandeln Ihr Kind mit einem Kopfläusemittel nach §18 Infektionsschutzgesetz und bestätigen dies auf dem folgenden Formular.
Bestätigung Läusebehandlung durch Eltern/Sorgeberechtigten
Der Besuch von Hort und Schule ist nach Vorlage dieses Formulars wieder möglich.
Kontrollieren Sie Ihr Kind in den nächsten Wochen regelmäßig auf den Befall mit Läusen!