Läuse

 

                          Liebe Eltern!

 

Bei Kopfläusen in der Einrichting ist folgendes zu beachten:

  • Sie müssen den Befall Ihres Kindes in Schule und Hort melden!

  • Sie behandeln Ihr Kind mit einem Kopfläusemittel nach §18 Infektionsschutzgesetz und bestätigen dies auf dem folgenden Formular. 

 

Bestätigung Läusebehandlung durch Eltern/Sorgeberechtigten

 

  • Der Besuch von Hort und Schule ist nach Vorlage dieses Formulars wieder möglich. 

  • Kontrollieren Sie Ihr Kind in den nächsten Wochen regelmäßig auf den Befall mit Läusen!

 

 

             Broschüre "Kopfläuse"