Meldepflichtige Erkrankungen

 

 

 

Tritt bei Ihrem Kind eine meldepflichtige Infektionskrankheit auf,

sind Sie als Eltern/Sorgeberechtigten verpflichtet

den Hort und die Schule darüber zu informieren.

 

Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind gem. Infektionsschutzgesetz (§34)

 z.B. Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Röteln, Läuse ... 

 

Die Verantwortlichen in Hort und Schule ergreifen die vorgeschriebenen Maßnahmen,

 um die Verbreitung zu verhindern. Dazu erfolgt auch die Meldung an das Gesundheitsamt.